Auf den den ersten Blick scheint die Entscheidung problematisch zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Oppositionspolitiker von Grünen und Linken abgelehnt, die bemängelten, die Zeit reiche nicht aus, um sich mit dem neuen Gesundheits-Sparpaket zu beschäftigen. Vor drei Jahren hatte die damalige CDU-Opposition mit einem vergleichbaren Antrag zum Heizungsgesetz noch Erfolg gehabt.