München - Für alle Beschäftigten und Praxisinhaber im Gesundheitswesen wird es jetzt ernst: Ab dem 16. März gilt in dem Sektor eine gesetzliche Impfpflicht gegen Covid-19. Dies haben Bundestag und Bundesrat am 10. Dezember beschlossen. Wer bislang noch ungeimpft ist und bis zum Stichtag einen vollständigen Impfschutz vorweisen will, muss sich in diesen Tagen zum ersten Mal impfen lassen.