Dieses Beispiel habe mit der Wirklichkeit nichts zu tun, entgegnete Prof. Markus Möstl als Bevollmächtigter der bayerischen Staatsregierung. "Man würde seine Gefahrenprognose auf reine Vermutungen stützen." Das wäre unzulässig. Hier werde versucht, ein Zerrbild zu zeichnen und das Anliegen des Gesetzgebers ins Lächerliche zu ziehen.
Präventivgewahrsam und Handgranaten
Umstritten ist außerdem, dass die bayerische Polizei Bürgerinnen und Bürger laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. Der Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden. Die Praxis kam vor einigen Jahren oft im Zusammenhang mit Protesten von Klimaaktivisten vor.
Die Kläger rügen in Karlsruhe eine Verletzung des Rechts auf körperliche Freiheit. Der Münchner Polizeivizepräsident Christian Huber stellte dar, dass es manche Klimaaktivisten regelrecht darauf angelegt hätten, in Gewahrsam zu kommen. Er sprach von Märtyrertum und einer absoluten Ausnahme.
Karlsruhe prüft zudem die 2018 erweiterte Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten zu nutzen, auch wenn Unbeteiligte hoch wahrscheinlich gefährdet würden. Ferner ging es um die Befugnis der Polizei, durch molekulargenetische Untersuchungen aus unbekanntem Spurenmaterial personenbezogene Daten wie Geschlecht und Alter zu ermitteln. Kurz nach 20.00 Uhr beendete Harbarth die mündliche Verhandlung; eine für Mittwoch geplante Fortsetzung entfällt.
Zusammen mit der Klage der Bundestagsabgeordneten wird in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zehn Betroffenen geprüft - darunter eine Journalistin, ein Arzt sowie Personen aus der Fußball-Fanszene. Eine von ihnen ist Stephanie Dilba. "Ich bin natürlich froh darum, dass wir in einem Land leben, in dem es eine große Sicherheit gibt", sagte sie vor der Verhandlung. Sie sei aber der Meinung, dass diese Sicherheit auch mit rechtsstaatlichen Mitteln aufrechterhalten werden könne. "Ich denke nicht, dass es dazu noch mehr Befugnisse benötigt."
Wenn der Erste Senat in Karlsruhe in einigen Monaten sein Urteil spricht, wird man wohl nicht nur in Bayern ganz genau hinsehen. Denn das PAG sei Vorlage für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Hessen oder Sachsen sowie das Bundeskriminalamtgesetz, sagt das Bündnis "NoPAG", das die Kläger zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. "Umso entscheidender ist es, dass deshalb gerade dieses Polizeiaufgabengesetz nun auf den juristischen Prüfstand kommt."