Ein 33 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kronach steht derzeit vor Gericht, weil er zwischen April 2020 und September 2021 seine Ex-Freundin misshandelt haben soll. In einer ersten Verhandlung in der vergangenen Woche war es um sieben Anklagepunkte gegangen, darunter Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung (wir berichteten). Dabei galt es für das Kronacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Weilmünster auch zu klären, ob der Beschuldigte in zwei Fällen vorsätzlich seine Wolfshündin auf die 41-Jährige gehetzt hat. Nun ist am Mittwoch ein Urteil ergangen: Eine 16-monatige Bewährungsstrafe nebst dreijähriger Bewährungszeit und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro an die Geschädigte standen am Ende für den 33-Jährigen zu Buche. Außerdem muss er für die Dauer eines Jahres regelmäßige Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen.