Gera (dpa/th) - Eine Durchsuchung bei der Gewerkschaft der Polizei im Zusammenhang mit Vorwürfen des Geheimnisverrats stand massiv in der Kritik, nun stellt ein Gericht fest, dass sie rechtswidrig war. Alle sichergestellten Gegenstände müssen nun auf Weisung des Gerichts wieder herausgegeben werden, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung könnten keine Rechtsmittel eingelegt werden, so der Sprecher. Konkret geht es um eine Durchsuchung der GdP-Räume im März dieses Jahres.