Glasindustrie am Rennsteig Unternehmer wollen die „grüne Energie“

Veronika Schadeck , aktualisiert am 27.11.2021 - 17:01 Uhr
Am Rennsteig zwischen Steinbach am Wald und Kleintettau soll ein Wind- und Wasserstoffpark entstehen. Die Befürworter hoffen auf einen Konsens mit der Bevölkerung. Foto: /Veronika Schadeck

Die Glasindustrie ist sich einig: Sie brauchen den geplanten Wind- und Wasserstoffpark am Rennsteig. Nun hofft man, die Bürger noch mit ins Boot holen zu können.

 
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Kleintettau - Nach wie vor zeigt sich die Glasindustrie aufgeschlossen für einen Wind- und Wasserstoffpark am Rennsteig. Denn für die Unternehmer Carl-August Heinz, Nikolaus Wiegand und Bernd Hörauf ist klar, dass nach dem Ausstieg aus der Kern- und Kohleenergie andere Energiequellen benötigt werden, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Dies gilt nicht nur für die Glasindustrie, sondern für die gesamte Volkswirtschaft und deren Bevölkerung. Windkraft ist dabei für sie eine saubere Energiequelle, die am wenigsten mit Einschnitten in die Landschaft verbunden sei.

Ein Beispiel: Der Strombedarf von Heinz-Glas liegt bei 60 Millionen kWh/a, das entspricht 60 Hektar an Photovoltaikflächen oder drei großen Windrädern mit jeweils 6,2 MW Leistung. Die Frage sei, so brachte es Nikolaus Wiegand auf den Punkt, wie der Konsens zu erreichen sei. „Die Bevölkerung hat dieses Thema noch nicht gänzlich auf ihren Schirm und muss diesbezüglich, ebenso wie die Belegschaften, noch sensibilisiert werden“, meinte der Vorsitzende der IG BCE, Holger Kempf.

15 Windräder geplant

Bei einem Gespräch in Kleintettau war auch Eberhard Wulkow von der Firma CPC Germania GmbH & Co. KG anwesend. Er bedauerte, dass wegen der Coronapandemie geplante Informationsveranstaltungen bisher nicht durchgeführt werden konnten. Er ging auf den aktuellen Stand ein. Demnach können Windräder am Rennsteig wirtschaftlich laufen. Es wurde ein ornithologisches Gutachten in Auftrag gegeben, in dem sich herausstellte, dass der Schwarzstorch auf der linken Seite von Steinbach in Richtung Kleintettau am Rennsteig vorhanden sei. Die rechte Seite dagegen sei für Windkraft geeignet. 15 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einer jeweiligen Leistung von 6200 Kilowattstunden pro Stunde (bei optimalen Windbedingungen), die sich komplett in den Wäldern befinden würden, seien geplant. Bei dem Projekt wolle sein Unternehmen die Kommunen und die Bürger mit beteiligen. 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde an Energie würden den Gemeinden zugutekommen. Bei einem Ertrag von rund 20 Millionen Kilowattstunden wären das 40 000 Euro pro Anlage und Jahr. Hinzu käme die jährliche Pacht pro Windkraftstandort. Daneben soll ein Fonds eingerichtet werden, mit dem der Waldumbau am Rennsteig unterstützt werden soll. Mit dem überschüssigen Wind und bei starken Windaufkommen soll auch Wasserstoff erzeugt werden. Er betonte, dass er sich gerne der Diskussion mit Bürgern stelle. Alles soll offen und transparent gestaltet werden.

Wulkow wies darauf hin, dass die Staatsforsten dem Projekt Wind- und Wasserstoffpark gegenüber aufgeschlossen seien. Der Bebauungsplan befinde sich nun im Landratsamt.

Beitrag zur Energiewende

Der Energiebeauftragter der Heinz-Glas Gruppe, Thomas Schmidt, stellte in diesem Zusammenhang klar, dass sich die Glashütten und deren Eigentümer in keiner Weise an dem Wind- und Wasserstoffpark bereichern wollen. Es gehe darum, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Zudem sei eine billige Direkteinspeisung von Strom aus dem Windpark zunächst weder rechtlich noch kaufmännisch möglich.

Carl-August Heinz, Nikolaus Wiegand und Bernd Hörauf waren sich zudem einig, dass es neben der Standortsicherung, dem Erhalt von Arbeitsplätzen, auch um die Frage gehe, ob man Produkte, die man in Deutschland benötige, weiterhin noch erzeugen könne oder diese aus China importiert werden müssen, wo Kohlekraftwerke ausgebaut würden.

Die Unternehmer und Eberhard Wulkow hoffen nun nicht nur auf ein positives Feedback aus dem Landratsamt. Sie hoffen auf einen Konsens mit der Bevölkerung und dass sich in puncto 10H-Regelung etwas bewegt. Die seit 2014 in Bayern geltende Vorschrift besagt, dass ein Windrad mindestens das Zehnfache seiner Höhe von der Wohnbebauung entfernt sein soll.

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