Auf Grundlage dieser Erkenntnisse will Tennet deshalb das Pflugverfahren im weiteren Genehmigungsprozess als Sonderverfahren vorschlagen. Ob und wo das Verfahren in der späteren Bauphase zum Einsatz kommt, bleibt jedoch offen, da es unabhängig von den Testergebnissen bei Gestein, kreuzender Infrastruktur, Drainagen sowie weiteren entsprechenden Raumwiderständen keine zielführende Alternative bietet.
Zudem hängt die Anwendung des Pflugverfahrens von der Verfügbarkeit von Unternehmen zum Zeitpunkt des Baus ab, die die Geräte herstellen und bedienen können, meldet das Unternehmen weiter. Voraussetzung für den Einsatz des Pflugverfahrens ist des Weiteren, dass dieser keine Projektverzögerung nach sich zieht.
Somit werde erst unmittelbar in der Bauphase ersichtlich werden, ob und gegebenenfalls wo das Pflugverfahren eingesetzt werden kann. Diese Entscheidung treffen schlussendlich die Baufirmen auf Basis ihrer Erfahrung und technischer Einschätzung vor Ort.
Tennet greift mit Pflugversuch Anregungen von Politik, Verbänden und Eigentümern auf. dpa