Der Täter des Diebstahls, heute 19 Jahre alt und arbeitslos, war insgesamt geständig, was sein Verteidiger, Rechtsanwalt Gärtner, ankündigte. Allerdings, so sagte er aus, hätten die anderen nichts von dem Diebstahl gewusst und seien ihm bei der Flucht hinterher gerannt, hätten den Geschädigten aber nicht an der Verfolgung gehindert. „Es war eine Schnapsidee, was wir beim Sprayen gemacht haben“, sagte der Jugendliche weiter, was im wahrsten Sinn des Wortes zutreffen könnte, denn auch Alkohol sei mit im Spiel gewesen. Zum entwendeten Handy sagte er, dass er dieses im Wald gebunkert hätte und bei späteren Nachsuchen nicht mehr fand. Das Gericht und die Staatsanwältin hatten die Vermutung, dass der Jugendliche die beiden anderen durch seine Aussage schützen wolle. Der Jugendliche gab weiter an, dass er sein eigenes Handy einer anderen Person, von der er Cannabis erhalten habe, als Pfand gegeben hätte. Jener verweigerte später bei seiner Vernehmung als Zeuge die meisten Angaben, weil er sich hätte damit selbst belasten müssen, bzw. könne er sich an nichts erinnern. Einer der Angeklagten stand unter Betreuungsaufsicht und ließ für sich seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Wessel sprechen. Dieser erklärte, dass ein Mandant mit den anderen auf einer Fahrradtour war und selber nichts gemacht habe, geschweige gegen die Tür getreten habe, nachdem der Jugendliche das Handy entwendet hätte. Der andere Erwachsene, ein 29-jähriger Azubi, gab zu, gesprayt zu haben, mit allem anderen hätte er nichts zu tun.