Somit liegen die Termine für den Abschluss der beiden Baumaßnahmen nur wenige Tage auseinander. Bei der Absicherung der Baustellen ist das staatliche Bauamt im steten Austausch mit der unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt und der Polizei. Die konkrete Baustellenbeschilderung ist dabei in einer verkehrsrechtlichen Anordnung der unteren Verkehrsbehörde festgehalten, an die das staatliche Bauamt gebunden ist.
Das staatliche Bauamt Bamberg, die untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Kronach sowie die Polizeiinspektion Kronach sind nach einem intensiven Abwägungsprozess wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs aus Gründen der Verkehrssicherheit zu dem Schluss gekommen: Die vorhandene Umleitung soll noch bis Ende der Woche stehen bleiben, um einen Zusammenbruch des Verkehrs und eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler während des Einhebens der Behelfsbrücke zu vermeiden.
Somit können sowohl die B 173 in Marktrodach als auch die B 173 in Kronach im Bereich der Opta-Brücke am Samstag, 23. Dezember, wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die umfangreiche überörtliche Hinweisbeschilderung für die Sperrung Marktrodach kann nach Aussage der verkehrssichernden Firma aus Kapazitätsgründen Anfang des neuen Jahres abgebaut werden.