Grundsteuer Künftig schaut das Finanzamt auf die Grundstücksgröße

Christopher Michael

Das bayerische Modell geht bei der Berechnung der Steuer künftig weg vom Wert eines Grundstücks und hin zur reinen Größe von Grund und Boden sowie Wohnfläche. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 
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Jeder Hausbesitzer muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Foto: dpa/Jens Büttner