Die Haftbedingungen in der Abschiebeanstalt in Hof waren – zumindest bis Mitte 2022 – zu hart und haben sich zu wenig von den Regeln des Strafvollzugs in der danebenliegenden Justizvollzugsanstalt unterschieden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss festgestellt, der am 26. März dieses Jahres erging und vor wenigen Tagen zugestellt wurde. Wörtlich stellen die Richter fest: „Die Unterbringung eines Abschiebungsgefangenen ist rechtswidrig, wenn sich der Zwang, dem er ausgesetzt ist, nicht auf das Maß beschränkt, das unbedingt erforderlich ist, um ein wirksames Rückkehrverfahren zu gewährleisten“ (Aktenzeichen XIII ZB 85/22). Konkret seien in Hof die Aufschluss- und Besuchszeiten zu gering gewesen. Weitere Vorbehalte hatte der BGH nicht.
Haftbedingungen Bundesrichter rügen Hofer Abschiebehaft
Joachim Dankbar 06.06.2024 - 16:55 Uhr