Haftstrafen für Mutter und Söhne Mordanschlag auf Vater

red/

Zwei Jugendliche aus Herne im Ruhrgebiet sollen einen Mordanschlag auf ihren Vater geplant haben. Das Bochumer Landgericht verhängt gegen sie und ihre Mutter Gefängnisstrafen.

 
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Mit einer Machete sollte der Familienvater umgebracht werden. Foto: picture alliance / dpa/Arne Dedert

Nach einem blutigen Machetenangriff auf einen schlafenden Familienvater in Herne hat das Bochumer Landgericht vier Angeklagte verurteilt. Zwei 17 und 15 Jahre alte Söhne des Opfers erhielten wegen versuchten Mordes Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten. Die Ehefrau des Opfers wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft und ein Freund der Familie wegen Beihilfe zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

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Söhne sollen eine 14-Jährige beauftragt haben, ihren Vater zu töten

Die Richter sind davon überzeugt, dass die beiden Jugendlichen ihren Vater tot sehen wollten, um eine mögliche Versöhnung des Mannes mit ihrer Mutter zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen sie im Herbst 2022 eine damals 14-jährige Jugendliche aus Berlin beauftragt haben, die Tat in Herne auszuführen. In der Nacht auf den 24. Oktober 2022 warteten laut Urteil alle Beteiligten, bis der Familienvater schlief. Dann wurde der Jugendlichen heimlich die Tür geöffnet, damit diese mit einer Machete bewaffnet ins Schlafzimmer schleichen konnte.

Die 14-Jährige soll mit der Machete insgesamt viermal auf den Mann eingeschlagen haben. Dabei wurde ein Finger des Opfers teilweise abgetrennt. Lebensgefährliche Verletzungen erlitt der Familienvater nicht. Die Ehefrau des Opfers soll von den Planungen ihrer Söhne gewusst haben, aber nicht eingeschritten sein. Das gleiche gilt aus Sicht der Richter für den ebenfalls verurteilten Freund des Familie.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Das Mädchen ist im September in einem gesonderten Prozess am Wohnort Berlin wegen versuchten Mordes zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.