Beim Parken geht es nicht selten eng zu. Kein Wunder, dass es regelmäßig kracht – und in der Folge die Frage nach Schuld und Haftung in den Fokus rückt. Aus einem Zivilurteil des Landgerichts Bamberg aus dem September 2023 geht für bestimmte Fälle eine klare Linie hervor: Parkplatz ist nicht gleich Straße und entsprechend tritt „rechts vor links“ hinter der wechselseitigen Rücksichtnahme zurück.
Haftungsfrage Gilt „rechts vor links“ auf Parkplätzen?
Jan Werner 30.09.2025 - 15:00 Uhr