Daraufhin hat das Kronacher Landratsamt der Betreiber-Firma "SWI Windpark Hain-Ost GmbH" in Ingolstadt eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt (wir berichteten). Bis dahin muss der Lärmpegel auf die zulässigen Werte abgesenkt und selbiges durch erneute Messungen nachgewiesen werden. "Sollten die von uns geforderten Messungen bis dahin nicht erfolgt sein, müssen die Anlagen gedrosselt werden", informiert nun Markus Wich, Büroleiter des Landrats", auf Nachfrage der NP . Zumindest habe das Landratsamt das so verfügt. Seitens SWI habe man bisher keine Reaktion auf das entsprechende Schreiben vom 4. März erhalten.