Die Verteidigerin begründet ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Schutz der Menschenwürde, der Gesundheit und dem Persönlichkeitsschutz ihrer Mandantin. Es bestehe die Gefahr der Stigmatisierung und psychischen Destabilisierung durch die Öffentlichkeit, sagt Gieseking.
Zeugen stoppten Messerstecherin
Die eigentliche Tat auf dem Bahnsteig dauerte nach Angaben des Hamburger Senats nur 24 Sekunden. Wenige Minuten zuvor hatte sie sich demnach ein Gemüsemesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof gestohlen. Zwei Zeugen wurden auf die mutmaßliche Messerstecherin aufmerksam und stoppten sie auf dem Bahnsteig. Einer der Männer brachte sie den Angaben zufolge zu Fall und trat ihr das Messer aus der Hand. Gemeinsam hielten sie die Frau bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die Verteidigerin räumt ein, dass die Tat ein großes öffentliches Interesse geweckt habe. Das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit sei erschüttert worden. Das eigentliche Problem sei aber die medizinische Versorgung. Ihre Mandantin sei als Patientin mehrfach abgewiesen worden. Das sollte Kern der Medienberichterstattung sein.
„Drehtürpatientin“
Vertreter des Hamburger Senats hatten im Innenausschuss der Bürgerschaft von einer „Drehtürpatientin“ gesprochen. In den vergangenen 20 Jahren sei sie immer wieder für Tage oder Wochen in Einrichtungen zur psychiatrischen Behandlung gewesen, hieß es.
Erst am Tag vor dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof war die 39-Jährige aus einer Psychiatrie im Landkreis Cuxhaven entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zu jenem Zeitpunkt keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.
Die Große Strafkammer hat sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 27. Januar verkündet werden.