Nach acht Monaten Gefängnis ist der Hamburger Rapper Gzuz (35) bald wieder auf freiem Fuß. Wie die Gerichtspressestelle am Freitag mitteilte, werde der Rest der verbleibenden Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der gesamten Haftdauer zur Bewährung ausgesetzt. Das habe die Strafvollstreckungskammer des Hamburger Landgerichts beschlossen. Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, werde am 13. September entlassen und stehe dann für drei Jahre unter Bewährung. Wenn er sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lasse, werde die Reststrafe erlassen.