Haßberge Angst vor der Afrikanischen Schweinepest

Monika Göhr
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine ansteckende Infektionskrankheit, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen vorkommt. Foto: picture alliance/dpa/Lino Mirgeler

Der Landkreis bereitet sich auf den Ernstfall vor. Eine Klausurtagung macht deutlich: Die Tierseuche kann nur gemeinsam eingedämmt und erfolgreich bekämpft werden.

 
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Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Energiekrise – durch die angespannten Lagen der vergangenen Jahre ist ein wichtiges Thema aus dem Fokus der Bevölkerung gerückt, das aber nichts an Brisanz verloren hat: die Afrikanische Schweinepest (ASP). „Die Tierseuche schwebt wie ein Damoklesschwert über uns, das immer näher rückt“, so umschreibt Dr. Christian Mottl, Abteilungsleiter für Kommunal-, Ordnungs- und Verbraucherrecht und Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) die aktuelle Situation.

Der bayerische „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ gibt den Behörden konkrete Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Festlegung der erforderlichen Restriktionszonen, zur Organisation und Durchführung der gezielten Suche nach verendeten ASP-infizierten Wildschweinen sowie zur Untersagung der Jagdausübung im betroffenen Gebiet. Damit wird ein bayernweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Tierärzten, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Jägern und Verbänden sichergestellt.

Bei einem Ausbruch auf dem Gebiet des Landkreises Haßberge werden die Eindämmung sowie die weiteren Folgemaßnahmen zur Bekämpfung innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl an Kräften und Mitteln binden. Dabei ist das Landratsamt auch auf die Unterstützung von externen Organisationen, wie THW, Maschinenring, Forstbetriebe, Straßenbauamt und Jäger angewiesen. Um alle denkbaren Akteure frühzeitig einzubinden, hatte das Landratsamt in den großen Sitzungssaal zu einer Klausurtagung eingeladen. „Wenn bei uns im Landkreis der erste Seuchenfall bestätigt ist, müssen wir schnell handeln und es muss jedem im Vorfeld klar sein, was er im Fall der Fälle zu tun hat“, machte Abteilungsleiter Dr. Mottl deutlich. Die Tierseuche sei nur in den Griff zu bekommen, wenn zügig die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt würden.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum aktuellen Ausbruchsgeschehen nördlich von Meißen sah auch Amtstierarzt Dr. Markus Menn die Notwendigkeit, der Gefahr ins Auge zu sehen. „Wir wollen heute sensibilisieren. Wir müssen bereit sein, es kann jederzeit passieren“, so der Veterinärmediziner. Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine ansteckende Infektionskrankheit, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen vorkommt. Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolge in der Regel durch den direkten Kontakt zu infizierten Schweinen, der Kontakt mit Blut sei hierbei der effizienteste Übertragungsweg. Eine Übertragung sei aber auch über tierische Produkte, Speiseabfälle und unzureichend gereinigte Fahrzeuge, Kleidung oder Futtermittel möglich. Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Hunde, findet nicht statt. Für den Menschen sei das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Wurstwaren von infizierten Tieren könne nicht zu einer Infektion beim Menschen führen.

Friedrich Bauer-Armbruster, Sachbearbeiter im Veterinärwesen, zeigte die im Landkreis Haßberge geplanten Maßnahmen im ASP-Seuchenfall auf. Oberstes Ziel sei es, die Tierseuche so schnell wie möglich auf ein kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass sich diese ausbreiten kann. Wurde der Ausbruch bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, legt die Regierung von Unterfranken in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt drei Zonen fest – ein Kerngebiet, einen gefährdeten Bezirk und eine Pufferzone, in denen verschiedene Maßnahmen und Verbote umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die verstärkte Bejagung von Wildschweinen, das Verbot oder die Beschränkung der Jagd sowie die intensive Fallwildsuche, aber auch das Beschränken oder Verbieten der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung von Flächen und das Anlegen von Jagdschneisen können notwendige Maßnahmen sein. Auch der Fahrzeugverkehr oder andere Nutzungen in bestimmten Gebieten können erforderlichenfalls eingeschränkt werden, um ein Weitertragen der Seuche zu verhindern.

Um die Verbreitung der ASP einzudämmen, soll das Kerngebiet zeitnah mit einem stromführenden und schnell aufzubauenden Weidezaun in einem Radius von 4 – 5 km um das Ausbruchsgeschehen umgeben werden. Dazu bedarf es einer Vielzahl an Helfern, die mit anpacken und die die Örtlichkeiten kennen. Für die Trassenplanung wird das Veterinäramt zum Beispiel Vertreter vom Naturschutz, Verkehrswesen, Revierförster und die Jagdausübungsberechtigten mit ins Boot holen, während die Organisation des Zaunbaus in der Verantwortung des örtlichen Einsatzleiters liegt. Aber auch für die intensive Bejagung, Nachsuche und Bergung von verendeten Tieren seien viele Teams notwendig, die sich für den Fall der Fälle bereithalten müssen.

Während der Klausurtagung konnten zahlreiche Fragen geklärt und Details abgesprochen werden. „Wir wissen, dass wir von Ihnen allen viel abverlangen. Doch nur gemeinsam können wir es schaffen, die Tierseuche im Ernstfall einzudämmen“, so Abteilungsleiter Dr. Christian Mottl. Die Koordinierungsgruppe Afrikanische Schweinepest wird auf alle Fälle in regelmäßigem Austausch mit allen externen Organisationen bleiben.

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