Hassberge Bewährungsstrafe für Schmuddel-Fotos

Von Manfred Wagner
 Quelle: Unbekannt

Schlüpfrige Aufnahmen ins Internet stellen ist an sich nicht strafbar. Der 28-jährige hat jedoch Bilder von Bekannten eingestellt. Das bewertet das Gericht als ehrverletzend.

 
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