Haßfurt - Bei den beiden unangekündigten Betriebsprüfungen haben sich die drei eingesetzten Zollbeamten nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen, befand in einem dreistündigen Prozess das Amtsgericht Haßfurt. Ergo treffen die massiven Anschuldigungen und Vorwürfe einer Geschäftsfrau (63 Jahre) im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zu. Die Chefin eines Betriebes im Kreis Haßberge wurde aus dem Grund wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.