Haßberge Mehr Windenergieanlagen und ein schnellerer Ausbau

Günther Geiling
Blick über das Haßfurter Baugebiet „Osterfeld“ auf den Windpark bei Sailershausen. Foto: Günther Geiling

Landschaftsschutzgebiete stehen künftig der Errichtung von Windrädern nicht mehr im Weg. Hierfür gibt es jedoch spezielle Voraussetzungen. Diese stellte nun Matthias Hohmann, Abteilungsleiter für Bau und Umwelt am Landkreis Haßberge, dem Bau- und Umweltausschuss vor.

 
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Der Ausbau der Windkraft in Bayern soll durch die Aussetzung neuer Flächen angeregt werden. Bisher war die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten aus naturschutzrechtlicher Sicht kaum umsetzbar. Auch der Landkreis Haßberge befasste sich vor Kurzem noch mit einem „Zonierungskonzept“ für den Naturpark Haßberge. Dann jedoch gab es eine Gesetzesänderung. Über die Auswirkungen dieser aktuellen Rechtsänderungen des BNatSchG zum 1. Februar 2023 informierte jetzt Matthias Hohmann, Abteilungsleiter für Bau und Umwelt am Landkreis Haßberge, die Mitglieder des Umwelt- und Werkausschusses: „Nun stehen Landschaftsschutzgebiete der Errichtung einer Windenergieanlage nicht mehr entgegen, wenn sich der Standort in einem festgelegten Windenergiegebiet befindet.“

Hintergrund der neuen Regelungen auf Bundesebene und mit bayerischer Unterstützung sei die Vorgabe, dass rund zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen bereitstehen und der Strombedarf zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollte. Dies schaffe man nicht allein durch Biomasse, Wasserkraft und Solarerzeugung, so Hohmann. Man will auch die Windenergie um den Faktor drei steigern. Dies sei möglich, weil die neuen Windräder mehr Strom liefern. „Das geplante neue Windrad am Bretzenstein schafft etwa doppelt so viel, wie die zwei alten Windräder geleistet haben“, erklärte Hohmann.

Auch in der Projektentwicklung soll sich etwas ändern. „Die dauerte bisher durchschnittlich fünf Jahre und bis zur Aufstellung sogar sieben bis acht Jahre. Das können wir uns nicht mehr leisten, sonst erreichen wir die Klimaziele nicht. Vorrangiges Ziel ist eine ausreichend planerische Flächenbereitstellung sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren“, betonte Matthias Hohmann. Aktuell seien 0,8 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik für Windenergieanlagen ausgewiesen, aber nur 0,5 Prozent tatsächlich nutzbar, unter anderem auch durch Einschränkungen durch die 10-H-Regelung in Bayern.

„Unterfranken wird wohl bayernintern einen höheren Beitrag leisten müssen“, so Hohmann weiter. Er nannte eine Flächenbereitstellung von zwei bis 2,2 Prozent. Die entscheidende Frage sei, wie man das erreichen könne. Dazu zeigte er die Zeitschiene für die Ausweisung von Vorranggebieten bis zum Jahre 2027, während die Anlagen bis spätestens 2032 in Betrieb gehen müssten. Wenn diese Ziele nicht erreicht würden, könnten Windenergieanlagen völlig privilegiert gebaut werden. „Das bedeutet: Es können Investoren kommen und wir geben damit die Planung aus der Hand“, so der Fachmann. Windanlagen seien dann nur noch „sonstige Anlagen.“ Als nächste Etappe gelte es deswegen, den Regionalplan zu beschließen, Vorranggebiete umzuwandeln und neue Gebiete aufzunehmen. „Eine positive Vorwirkung der Planung trägt zur Beschleunigung der kommunalen Projekte bei und das regionale Windenergiekonzept kann kontinuierlich fortgeschrieben werden“, erläuterte Hohmann.

Reinhold Giebfried (CSU) fragte nach, ob denn auch damit zugesichert sei, dass die Anlagen in die Stromleitungen einspeisen könnten. Wie Matthias Hohmann erläuterte, gehöre dies aber nicht zu diesem Verfahrensschritt, sondern könne erst mit der Planung erörtert werden. Stefan Paulus (SPD) sah in dieser Sache eine „euphorische Stimmung“ und es herrsche ja auch ein vernünftiger Umgang in den Gremien, weil man die regenerative Energie brauche: „Aber Vernunft ist nicht immer sexy und es gibt auch eine starke Lobby, die gegen den regenerativen Ausbau vorgeht. Wir müssen deswegen die Meinungsführerschaft erlangen und dazu braucht es eine moderne und nachhaltig aufgebaute Öffentlichkeitsarbeit.“

Landrat Wilhelm Schneider gab zu bedenken, dass man noch nicht bei der Projektierung einzelner Anlagen stehe, „sondern bei gesetzlichen Vorgaben, die für uns jetzt auch etwas einfacher sind.“ So wurde auch kein Beschluss gefasst und der Ausschuss wird sich zu gegebener Zeit mit den weiteren Planungsschritten befassen müssen.

Die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes für den Landkreis war ein weiterer Punkt der Erstellung von Maßnahmen, um den teils gravierenden Risiken zu begegnen, Anpassungskapazitäten und Resilienz zu stärken, aber auch vorhandene Chance zu nutzen. Klimaschutz-Managerin Lisa Kötting bezeichnete in diesem Sinne eine Kommune dann als „resilient“, wenn sie in der Lage sei, Störungen infolge von Klimaveränderungen vorherzusehen, ihnen im Sinne einer Schadensvermeidung vorzubeugen, sich im Falle eingetretener Schäden von ihnen zu erholen und bestenfalls für die Zukunft zu lernen.

Die Verwaltung schlug dazu vor, für das „Klimaschutz-Konzept“ für den Landkreis Haßberge ein externes Büro zu beauftragen. Die geschätzten Kosten wurden dabei auf rund 130 000 Euro beziffert. Die Erstellung würde bis zu 90 Prozent gefördert, maximal jedoch mit 100 000 Euro. Dem stimmte das Gremium zu, mit der Voraussetzung, dass für die Beauftragung die Förderung zugesagt wird.

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