Der Ausbau der Windkraft in Bayern soll durch die Aussetzung neuer Flächen angeregt werden. Bisher war die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten aus naturschutzrechtlicher Sicht kaum umsetzbar. Auch der Landkreis Haßberge befasste sich vor Kurzem noch mit einem „Zonierungskonzept“ für den Naturpark Haßberge. Dann jedoch gab es eine Gesetzesänderung. Über die Auswirkungen dieser aktuellen Rechtsänderungen des BNatSchG zum 1. Februar 2023 informierte jetzt Matthias Hohmann, Abteilungsleiter für Bau und Umwelt am Landkreis Haßberge, die Mitglieder des Umwelt- und Werkausschusses: „Nun stehen Landschaftsschutzgebiete der Errichtung einer Windenergieanlage nicht mehr entgegen, wenn sich der Standort in einem festgelegten Windenergiegebiet befindet.“