Haßfurt - Mit einem klassischen Fall von Beschaffungskriminalität hat sich das Strafgericht beschäftigen müssen. Weil sie sich fünf Mal mit einer fremden EC-Karte Geld besorgte und dann Stoff davon kaufte, verurteilte es eine 30-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich muss die ehemals Heroinsüchtige als Auflage den Schaden von 4200 Euro im monatlichen Raten von 400 Euro zurückzahlen.