Hassberge Sucht führt in Kriminalität

Von Manfred Wagner

Eine Frau bedient sich fünfmal mit fremder EC-Karte, um ihren Konsum von Heroin zu finanzieren. Das Gericht verurteilt sie zu einer Bewährungsstrafe.

Eine Abhängige bedient sich mit der fremden Karte am EC-Automaten. Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Mit einem klassischen Fall von Beschaffungskriminalität hat sich das Strafgericht beschäftigen müssen. Weil sie sich fünf Mal mit einer fremden EC-Karte Geld besorgte und dann Stoff davon kaufte, verurteilte es eine 30-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich muss die ehemals Heroinsüchtige als Auflage den Schaden von 4200 Euro im monatlichen Raten von 400 Euro zurückzahlen.

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In einem Ort im nördlichen Teil des Landkreises betreute die Angeklagte im vergangenen Jahr eine ältere Frau. Engagiert hatte sie deren Sohn, der im Zeugenstand aussagte, dass er der Pflegekraft voll vertraut habe. Von deren Drogenkarriere wusste er nichts. Als sie die geringfügige Beschäftigung aufnahm, hatte die Frau eine stationäre Therapie hinter sich. Aber im September 2011 wurde sie rückfällig.

Von ihrem mageren Lohn konnte sie ihre Sucht nicht finanzieren - also griff sie in dem Haushalt, in dem sie arbeitete, zur fremden EC-Karte. Innerhalb von rund zwei Wochen hob sie jeweils zwischen 500 und 1500 Euro ab - der Gesamtschaden liegt bei 4200 Euro. In Schweinfurt, habe sie sich davon Heroin besorgt.

Für das Gramm habe sie 150 Euro hinlegen müssen, sagte sie auf Nachfrage von Richter Roland Wiltschka. Und zeitweise habe sie drei Gramm am Tag geschnupft. Mit dem Geld, das nicht für Rauschgift draufging, habe sie eine Spielhalle besucht. Ihre Hoffnung, dort Geld zu gewinnen, verkehrte sich ins Gegenteil. Rund 2000 Euro habe sie verzockt.

Den Namen desjenigen, der ihr das Gift verkauft hatte, wollte sie nicht nennen. Immerhin hat die im Maintal lebende Frau seit einigen Monaten einen festen Job und bereits damit angefangen, ihre Schulden zu begleichen. Außerdem geht sie zur ärztlichen Drogenberatung und unterzieht sich Urinuntersuchungen.

Es handelte sich bei der geständigen Angeklagten um kein unbeschriebenes Blatt. Der Vorsitzende verlas acht Vorstrafen, meist Diebstähle und Betrügereien, verursacht durch die Sucht. Angesichts der Vorstrafen beantragte Staatsanwalt Christoph Lehmann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten - ohne Bewährung.

Rechtsanwältin Kerstin Rieger dagegen betonte, dass die Frau sich auf einem guten Weg befinde und plädierte eindringlich für eine Bewährung. Dem schloss sich der Strafrichter mit seinem Schuldspruch an.