Haßberge Tierhaltung dringend melden

Wer seine Tierhaltung nicht anmeldet riskiert ein Bußgeld. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Landratsamt Haßberge vermutet, dass es eine hohe Dunkelziffer an Geflügelhaltungen gibt. Dies kann für andere Tiere gefährlich werden.

 
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Die Fälle von Geflügelpest (Aviäre Influenza) nehmen auch in Bayern aktuell wieder zu. Zuletzt, am 4. Januar dieses Jahres, war laut Meldung des Landratsamtes Haßberge eine Hühnerhaltung in Tirschenreuth betroffen, nachdem bereits im November im Landkreis Miltenberg infizierte Hühner und Entenhaltungen festgestellt worden waren. „Aufgrund der aktuell hohen Bedrohungslage durch die Geflügelpest kontrolliert das Veterinäramt Haßberge derzeit auch vermehrt Geflügelbestände im Landkreis“, so das Landratsamt. „Dabei fällt leider regelmäßig auf, dass eine gewisse Desinformation darüber besteht, dass jede Nutztier- und somit Geflügelhaltung, auch Hobby oder nicht gewerbliche Kleinsthaltungen (ab dem ersten Huhn), bei den zuständigen Behörden gemeldet sein müssen.“

Nur weil Geflügel beim Händler frei erworben werden könne (auch der Händler muss ein Register darüber führen, wer bei ihm Geflügel kauft), bedeute das nicht, dass dieser Pflicht nicht nachgekommen werden muss, so das Veterinäramt. Geregelt sei dies rechtsverbindlich in der Viehverkehrsverordnung. Die Meldepflicht betreffe jeden, der Rinder, Schweine wie ein Minipig oder Hängebauchschweine, Schafe, Ziegen, Einhufer wie Pferde oder Esel, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will und gelte zusätzlich auch für Kameliden, alle sonstigen Klauentiere, Gehegewild und Bienen. „Leider gibt es auch bei uns im Landkreis eine hohe Dunkelziffer“ berichtet das Veterinäramt: „Dabei sind Anmeldung und Registrierung völlig kostenfrei“. Lediglich ein geringer Beitrag für die Tierseuchenkasse müsse entrichtet werden. Dann werden die Tierhalter jedoch auch bei Verlusten im Seuchenfall entschädigt.

Wer seine Tierhaltung nicht anmeldet, heißt es in der Meldung aus dem Landratsamt weiter, riskiert hingegen ein Bußgeld. „Daher gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, seinen Tierbestand nicht zu melden“. Der Grund dafür sei genauso simpel wie nachvollziehbar: Im Seuchenfall müssen die Behörden sofort wissen, wo überall relevante Tiere gehalten werden, um die Bestände maximal schützen zu können. Im Notfall ist keine Zeit, erst noch langwierig Haltungen herauszufinden. Im Seuchenfall muss schnell gehandelt werden, um so viele Haltungen wie möglich zu schützen. Wer seine Tiere nicht anmeldet handelt somit nicht nur rechtswidrig, sondern riskiert die unkontrollierte Ausbreitung von Seuchen, die viele tausende Tiere das Leben kosten könnten. Infos und Formulare zur Anmeldung finden sich unter www.hassberge.de/buergerservice/veterinaerwesen.

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