Ebern/Haßfurt - Wenn zwei sich streiten . . . geht der Dritte leer aus. Wegen Betrugs sollte sich ein 58-jähriger und erwerbsgemindeter Mann vor dem Richter des Amtsgerichts in Haßfurt verantworten. Beschuldigt wurde er der Vortäuschung von Zahlungsfähigkeit. Hintergrund waren Mietstreitigkeiten - und dieser verworrene Fall stellte selbst Richter und Staatsanwalt stellenweise vor ein Rätsel. Letztlich konnte vor Gericht nicht einmal eindeutig geklärt werden, wann der Angeklagte in die Wohnung einer Bekannten eingezogen war, die damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollte: "Alleine konnte ich die Wohnung kaum halten, und so hätten wir beide etwas davon gehabt." Bei der Wohnung handelte es sich um ein Haus, das eine Frau aus Ebern von ihrem Onkel geerbt hatte.