Haßfurt Aus verschmähter Liebe

Martin Schweiger

Gericht verurteilt 64-Jährigen wegen Drohnachrichten

 
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Wegen des Vorwurfs der angedrohten Vergewaltigung stand ein 64-Jähriger vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Foto: René Ruprecht

Haßfurt - Im Oktober vergangenen Jahres lernte ein heute 64-Jähriger aus dem Landkreis auf einer Partnerschaftsplattform im Internet seine Liebe kennen. In Chats trat er als ihr „Maikönig“ und „Herzkönig“ auf. Doch die Stimmung kippte, als die Angebetete einen anderen Mann kennenlernte. Im März dieses Jahres schickte der Verschmähte seiner Möchtegern-Freundin per WhatsApp bedrohliche Nachrichten. Er drohte ihr unter anderem mit einem „Säbelschnitt“, was soviel wie eine Vergewaltigung heißt. Die Bedrohte zeigte den verschmähten Liebhaber an. Er erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 100 Euro, also 9 000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass er am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste. Dort beteuerte er, dass es sich um leere Drohungen gehandelt habe. Er habe niemals vorgehabt, die Geschädigte zu vergewaltigen. Gleichzeitig gab er an, die 9 000 Euro nicht zahlen zu können, da er von Grundsicherung (Hartz-IV) lebe. Er sei behindert und könne nur noch nebenbei einem 450-Euro-Job nachgehen.

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Das Gericht ließ sich erweichen, beließ es aber bei der Anzahl von 90 Tagessätzen, mit denen der Angeklagte noch nicht als vorbestraft gilt. Die Tagessatzhöhe verminderte das Gericht auf 15 Euro, sodass der „Maikönig“ nur noch 1350 Euro berappen muss.