Haßfurt - Im Oktober vergangenen Jahres lernte ein heute 64-Jähriger aus dem Landkreis auf einer Partnerschaftsplattform im Internet seine Liebe kennen. In Chats trat er als ihr „Maikönig“ und „Herzkönig“ auf. Doch die Stimmung kippte, als die Angebetete einen anderen Mann kennenlernte. Im März dieses Jahres schickte der Verschmähte seiner Möchtegern-Freundin per WhatsApp bedrohliche Nachrichten. Er drohte ihr unter anderem mit einem „Säbelschnitt“, was soviel wie eine Vergewaltigung heißt. Die Bedrohte zeigte den verschmähten Liebhaber an. Er erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 100 Euro, also 9 000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass er am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste. Dort beteuerte er, dass es sich um leere Drohungen gehandelt habe. Er habe niemals vorgehabt, die Geschädigte zu vergewaltigen. Gleichzeitig gab er an, die 9 000 Euro nicht zahlen zu können, da er von Grundsicherung (Hartz-IV) lebe. Er sei behindert und könne nur noch nebenbei einem 450-Euro-Job nachgehen.
Haßfurt Aus verschmähter Liebe
Martin Schweiger 21.11.2021 - 11:39 Uhr