Ende des Jahres 2021 und zu Beginn des vergangenen Jahres soll ein heute 41-jähriger Arbeiter aus dem Maintal wiederholt ausgetickt sein. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beleidigte er seine Ex-Lebensgefährtin unter anderem als „Hure“, zog sie an den Haaren, verteilte Nackenschläge und drohte, die Kinder seiner Ex umzubringen. Der 41-Jährige wandelte dabei auf dünnem Eis. Denn kurz vor den Taten im August 2021, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzungsdelikten gegen seine heutige Ex-Freundin. Bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch am Amtsgericht hielt das dünne Eis. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der Verurteilte 1200 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt zahlen. Die Bewährungsstrafe wird somit nicht widerrufen und der 41-Jährige bleibt auf freiem Fuß.