Nach diesem handgreiflichen Streit kamen sofort die Sicherheitsleute und trennten die beiden deutlich alkoholisierten Streithähne. Dass daraufhin der Jüngere – und nicht der Angeklagte – aus dem Lokal geworfen wurde, fand auch der Staatsanwalt etwas merkwürdig. Die Polizei wurde in dieser Nacht nicht alarmiert. Erst am darauffolgenden Tag, nachdem der junge Mann sich mit seinen Eltern beraten hatte, ging er auf die Polizeiwache und erstattete Anzeige.
Obwohl in der Beweisaufnahme noch drei weitere Zeugen, darunter der damalige Barkeeper, vernommen wurden, ergab sich kein klares Bild. Dass sich die Aufklärung des Sachverhalts so schwierig gestaltete, ist sicherlich dem Umstand zu verdanken, dass die Hauptbeteiligten sehr betrunken waren. Von daher schlug die Strafrichterin vor, das Verfahren wegen geringer Schuld mit einer Einstellung unter Auflagen zu beenden. Das bedeutet für den Angeklagten, dass er nicht verurteilt wird und somit keine Vorstrafe erhält. Nach kurzer Beratung erklärte er sich damit einverstanden, binnen eines Monats 500 Euro an das Erich-Kästner-Kinderdorf e. V. zu zahlen. Kommt er dieser Zahlungsverpflichtung nach, ist die Sache endgültig vom Tisch.