Haßfurt Frau benötigt im Amtsgericht Polizeischutz

Martin Schweiger
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Ein 49-jähriger Familienvater muss sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll seine Ehefrau an den Haaren gezerrt, geschlagen und bedroht haben.

 
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Haßfurt - Weil er seine mittlerweile Ex-Frau geschlagen, ihr ein Haarbüschel ausgerissen, sie mit dem Tod bedroht und wiederholt beleidigt hat, erhielt ein 49-jähriger Arbeiter aus Bad Kissingen zwei Strafbefehle, gegen die er Einspruch einlegte. Am Donnerstag musste er sich daher am Haßfurter Amtsgericht verantworten. Laut Anklage geriet er am Abend des 6. Juni 2019 in seinem damaligen Wohnort im Steigerwald mit seiner Frau in Streit. Dabei zerrte er sie laut Staatsanwaltschaft an den Haaren durch die gemeinsame Wohnung und schlug ihr mit der Faust auf den Kopf und ins Gesicht. Die Frau verlor dabei ein Haarbüschel und erlitt Schmerzen. Ein Nachbar ging dazwischen und bewahrte die Geschädigte vor Schlimmerem.

Im Juli 2019 kam es wieder zum Streit. Dabei drohte der Angeklagte seiner damaligen Ehefrau mit den Worten: „Ich töte dich“. Er packte sie am Hals und versuchte, ihr in die Stirn zu beißen. Im Oktober 2019 folgte der nächste Fehltritt. Der Angeklagte würgte seine Frau und schlug sie. Dabei traf er auch den vierjährigen Sohn, den seine Frau auf dem Arm trug. An ein Kontaktverbot, das vom Amtsgericht anschließend verhängt wurde, hielt sich der 49-Jährige nicht. 19 Mal rief er seine Ehefrau an. Er drohte sie umzubringen und titulierte sie als „Hure“ und „Schlampe“. Als er am 7. September 2019 vor ihrer Wohnungstür stand, rief die Geschädigte die Polizei, die den Wüterich vor weiteren Taten abhielt. Zudem wurde er am 11. Januar vergangenen Jahres von der Polizei erwischt, als er in Zeil mit 2,55 Promille Alkohol intus am Steuer saß.

Vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben. Sein Verteidiger Bernhard Langer sagte, dass das große Problem seines Mandanten der Alkohol sei, weshalb auch eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht käme. Er habe Selbstmordgedanken, die er am Telefon äußerte. Als ihn daraufhin eine Polizeistreife aufsuchte, hatte der Angeklagte zwei Flaschen Wodka intus. Der Auslöser, warum er derzeit über die Stränge schlägt, sei die Trennung von seiner Frau.

Er sei jedoch nicht der Alleinschuldige. Bei einer Rangelei am 3. Juli 2019 habe ihn seine Frau „angegangen“. Dabei sei er verletzt worden und 14 Tage krankgeschrieben gewesen. Er habe mittlerweile wegen seines Alkoholproblems seinen Arbeitsplatz und seinen Führerschein verloren und drohe in die Sozialhilfe abzurutschen. Die Vorsitzende Richterin erwiderte, dass dies alles keine Strafzumessungspunkte seien. Sie habe Zweifel daran, dass der Angeklagte von seiner damaligen Frau verletzt worden sei. Als die Polizei damals am 3. Juli 2019 eintraf, habe er nichts von Beschwerden gesagt. Er habe damals die Nacht in der Zelle der Polizeidienststelle in Haßfurt verbracht. Dabei habe er sich „aufgeführt, wie eine offene Hose“ und sich wohl dabei erst verletzt. Am 4. Juli um 3.16 Uhr nachts sei bei ihm eine Steißbeinfraktur festgestellt worden. Die Strafen in den Strafbefehlen seien nicht besonders hoch, sondern eher zu niedrig, sagte die Richterin. Die mehrmaligen Faustschläge und die Fahrt mit 2,55 Promille seien nur mit 50 Tagessätzen geahndet worden. „Mit den Strafbefehlen sind Sie gut bedient. Wenn wir das hier durchziehen, wird es für Sie nicht günstiger“, warnte sie den Angeklagten. Polizeibeamte seien vor Ort, um seine Ex-Frau vor ihm zu schützen. Zudem habe er die Anwältin der Ex im Gewaltschutzverfahren geschubst, rügte sie den Angeklagten. Der nahm nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt seinen Einspruch zurück.

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