Haßfurt Handy geklaut und Graffiti gesprüht

Martin Schweiger

Ein mehrfach vorbestraftes Trio musste sich erneut vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

 
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Diebisches Trio vor Gericht Foto: Archiv/Archiv

Den Abend des 13. Oktober vergangenen Jahres wird eine Familie aus Westheim wohl für immer in schlechter Erinnerung behalten. Nach 22 Uhr klingelt es an der Haustür. Vor der Tür steht ein Bekannter des Sohnes der Familie und fordert diesen auf, ihm sein Handy zu geben, um damit ein wichtiges Telefonat zu führen. Als er das Handy hat, macht er sich aus dem Staub und mit ihm zwei Kumpanen im Schlepptau, von denen einer noch gegen die Haustür tritt und dabei einen Heizkörper und eine Vase beschädigt.

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Am Donnerstag verurteilte das Jugendschöffengericht am zweiten Verhandlungstag das mehrfach vorbestrafte Trio wegen Diebstahls, Nötigung und Sachbeschädigung. Der 19-jährige Haupttäter muss unter anderem drei Wochen Jugendarrest absitzen. Seinen 29-jährigen Kumpel, der erst im Frühjahr 2021 aus dem Knast entlassen wurde, verurteilte das Gericht zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der dritte im Bunde muss wegen Nötigung und Graffiti-Schmierereien 500 Euro an die Stadt Haßfurt berappen.

Laut dem Vorsitzenden Richter Christoph Gillot schrammten die drei Angeklagten nur knapp an einer Verurteilung wegen räuberischer Erpressung vorbei. Die zwei Komplizen des Diebes hatten sich unweit des Hauseingangs hinter einem parkenden Auto versteckt und waren wohl dazu bereit, dem 21-Jährigen Handybesitzer eine Abreibung zu verpassen, sollte der sein Handy nicht herausgeben. Die Staatsanwältin hatte daher auf räuberischen Diebstahl und Beihilfe dazu plädiert. Für den Dieb forderte sie eine 15-monatige Bewährungsstrafe, für den 29-jährigen Komplizen sogar eine Haftstrafe von 21 Monaten ohne Bewährung. Der dritte Angeklagte sollte wegen Beihilfe eine Woche Dauerarrest verbüßen.

Rechtsanwalt Thomas Gärtner, der den Dieb verteidigte, hielt einen Wochenend-Freizeitarrest sowie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit für ausreichend. Verteidiger Alexander Wessel forderte Freispruch für seinen 29-jährigen Mandanten, da ein Tatnachweis nicht geführt werden könne. Es habe keinen Fußabdruck auf der Tür gegeben. „Es ist alles im Nebel“, argumentierte Wessel. Verteidiger Christian Merkel verzichtete auf eine klare Strafforderung.

Die besagte Tat geschah im Drogenmilieu. Das Tätertrio hatte mit dem Geschädigten noch eine Rechnung offen. Da das Mobiltelefon nicht mehr auftauchte, ordnete das Gericht 1000 Euro Wertersatz gegen den Dieb und den 29-jährigen Angeklagten an. Außerdem müssen alle drei die Hände von Drogen lassen und dies durch Haartests belegen. Der dritte im Bunde hatte zusammen mit den beiden anderen Angeklagten in einer Fußgängerunterführung in Haßfurt Graffitis gesprayt. Dabei hatte er sich bei der entsprechenden Ausführung gefilmt und geprahlt. Nach Zeugenhinweisen wurde das Trio gestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.