Haßfurt Harakiri-Überholmanöver endet vor Gericht

Martin Schweiger
Ein junger Mann fährt mit 80 km/h hinter einem Auto her. Er setzt zum Überholen an – dann wird es gefährlich. Foto: dpa/Arne Dedert

Ein Verkehrsunfall bei Knetzgau im August des vergangenen Jahres endet glimpflich. Ein Akteur des damaligen Geschehens saß nun vor Gericht.

 
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Den 22. August vergangenen Jahres wird ein 59-jähriger Polizeibeamter wohl immer in schlechter Erinnerung behalten. Als er nachmittags gegen 17.30 Uhr heimfährt, sieht er auf der Landstraße zwischen Haßfurt und Knetzgau einen Lieferwagen schräg auf der Fahrbahn stehen. Im Rückspiegel sieht er einen BMW, der auf der linken Spur auf den Lieferwagen zurast. Er vermutet eine Suizidabsicht des BMW-Fahrers. Er denkt sich: „Dann erwischt es mich auch“ und lenkt sein Auto ungebremst nach rechts in den Straßengraben, sodass der BMW durch die entstandene Lücke hindurch fahren kann und davonbraust. Außer einem Blechschaden in Höhe von rund 400 Euro am VW des Polizisten verläuft der Unfall glimpflich. Der Polizeibeamte kann sich die Nummer des BMW merken und erstattet Anzeige gegen den damals 18-jährigen Fahrer.

Der bekommt am Dienstag dieser Woche, 24. Januar, die Quittung am Amtsgericht Haßfurt. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs erhält er nach Jugendstrafrecht ein dreimonatiges Fahrverbot, muss 1500 Euro an die Kreisverkehrswacht zahlen und an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Auf der Anklagebank sagt der heute 19-jährige Arbeiter aus dem Landkreis, er habe es damals eilig gehabt, weil er einen Termin hatte. Er sei mit rund 80 Stundenkilometern hinter drei Fahrzeugen hinterhergefahren. Da er kein entgegenkommendes Fahrzeug gesehen habe, habe er die drei Autos mit circa 115 Stundenkilometern überholt. „Plötzlich“ sei vor ihm der weiße Transporter aufgetaucht. Er habe noch mehr Gas gegeben, um einscheren zu können. „Es war sehr knapp“, gab er zu. Er habe Herzrasen und einen Schock gehabt.

Ein Unbekannter ist er vor Gericht nicht. Bereits viermal wurde er in seinen jungen Jahren straffällig. Im Verkehrszentralregister hat er jedoch noch keinen Eintrag. Für das Urteil sei der Zeitpunkt des Überholvorgangs ausschlaggebend, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot. Wenn der Angeklagte in einer Rechtskurve überholte, wie es der Polizeibeamte bezeugte, dann sei dies „Harakiri“ und mit einer sechsmonatigen Fahrsperre zu bestrafen. Wenn er erst nach der Kurve zum Überholen ansetzte, dann handle es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehe. Der Richter schlug daher ein dreimonatiges Fahrverbot vor, das die Staatsanwältin „mit beiden Augen zudrücken“ akzeptierte, da es sich um einen Grenzfall handle. Der Angeklagte sei „kein klassischer Verkehrsrowdy“. Er habe vielmehr einen Fahrfehler begangen. Dennoch habe er rücksichtslos überholt und eine Massenkarambolage mit Toten in Kauf genommen.

Diese Ansicht teilte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. „Sie hatten unglaublich viel Glück, dass fast nichts passiert ist“, schrieb er dem Verurteilten hinter die Ohren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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