„Gott sei Dank hab ich Sie nicht nach der Anzahl ihrer Kinder gefragt. Die hätten Sie wahrscheinlich auch nicht gewusst!“, sagte Richter Christopher Lehmann nach der Urteilsverkündung am Mittwoch am Amtsgericht zu dem Verurteilten. Der hatte zuvor mit seiner Salamitaktik nur scheibchenweise Angaben gemacht und den Vorsitzenden damit verärgert. Geschadet hat dem Angeklagten sein Aussageverhalten nicht. Trotz seiner sieben – teils einschlägigen – Vorstrafen muss er für eine Schwarzfahrt im März dieses Jahres in Maroldsweisach nicht wieder gesiebte Luft einatmen. Er kam mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe davon. Als Bewährungsauflage muss er 1300 Euro an eine gemeinnützige Organisation berappen.