Haßfurt Schwarzfahrt endet fast im Gefängnis

Martin Schweiger
Mildes Urteil. Foto: dpa

Unter anderem soll der Angeklagte mit der Tankkarte seines ehemaligen Arbeitgebers bezahlt haben. Neben einer Bewährungsstrafe erhält er eine Fahrsperre

 
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„Gott sei Dank hab ich Sie nicht nach der Anzahl ihrer Kinder gefragt. Die hätten Sie wahrscheinlich auch nicht gewusst!“, sagte Richter Christopher Lehmann nach der Urteilsverkündung am Mittwoch am Amtsgericht zu dem Verurteilten. Der hatte zuvor mit seiner Salamitaktik nur scheibchenweise Angaben gemacht und den Vorsitzenden damit verärgert. Geschadet hat dem Angeklagten sein Aussageverhalten nicht. Trotz seiner sieben – teils einschlägigen – Vorstrafen muss er für eine Schwarzfahrt im März dieses Jahres in Maroldsweisach nicht wieder gesiebte Luft einatmen. Er kam mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe davon. Als Bewährungsauflage muss er 1300 Euro an eine gemeinnützige Organisation berappen.

Am 4. März wurde der 32-jährige Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis dabei gefilmt, als er an einer Tankstelle mit der Tankkarte seines Ex-Arbeitgebers missbräuchlich tankte. Sein Auto, ein BMW, war auf den Aufnahmen allerdings nicht zu sehen. Das Gericht stellte daher diesen Anklagepunkt ein. Am 20. März fuhr der Angeklagte in dem BMW seines Vaters in Maroldsweisach einer Polizeistreife entgegen. Der Polizeibeamte, der auf dem Beifahrersitz saß, erkannte den polizeibekannten Fahrer eindeutig wieder. Die Beamten wendeten und nahmen die Verfolgung auf. Der 32-Jährige gab jedoch Gas und konnten den Polizisten entkommen. Auf der Anklagebank gab er über seinen Verteidiger Thomas Drehsen die Schwarzfahrt zu. Es werde nicht mehr vorkommen. Sein Vater habe die Schlüssel weggesperrt, beteuerte der Angeklagte.

Ein Unbekannter ist er vor Gericht nicht. Vier Körperverletzungen stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug. Wegen eines versuchten Totschlags wurde er zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Einen Teil der Strafe saß er ab. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch stand. Auch zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis stehen in seinem kriminellen „Portfolio“. Zuletzt wurde er erst am 7. März dieses Jahres deswegen verurteilt – nur knapp zwei Wochen vor der nächsten Tat. „Es ist eine Katastrophe. Sie spielen mit dem Feuer. Die JVA droht!“, warnte der Richter den Angeklagten.

Der bemühte sich daraufhin händeringend um eine positive Sozialprognose: er habe eine neue Arbeitsstelle und eine neue Freundin, mit der er in Kürze zusammenziehe, sagte er dem Gericht. Von Drogen lasse er die Hände, Alkohol konsumiere er nur gelegentlich. Die Staatsanwältin konnte der damit nicht beeindrucken. Sie forderte eine dreimonatige Gefängnisstrafe. Die 1200-Euro-Geldstrafe, die er im März erhielt, scheine ihm gleichgültig zu sein. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro. Von einer weiteren Führerscheinsperre bat er abzusehen. Den Gefallen tat ihm der Vorsitzende nicht. Er verhängte neben der Bewährungsstrafe eine einjährige Fahrsperre. Bei seinem Urteil habe er „alle Augen zugedrückt“, sagte Lehmann. Der Angeklagte habe zäh und widersprüchlich ausgesagt. „Als Lehrer würde ich eine 6 minus geben“, sagte er. Dennoch habe er ihm geglaubt, dass er eine neue Arbeitsstelle habe und daher noch einmal Bewährung verhängt.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Anklagevertreterin gab keine Erklärung ab.

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