Weil er nach Überzeugung des Jugendschöffengerichts einen schwunghaften Handel mit Drogen betrieb, hat das Amtsgericht am Dienstag einen 22-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu 60 Euro, also 9600 Euro, verurteilt.
Haßfurt Snapchat überführt Drogenhändler
Martin Schweiger 01.09.2024 - 14:00 Uhr