Weil er nach Überzeugung des Jugendschöffengerichts einen schwunghaften Handel mit Drogen betrieb, hat das Amtsgericht am Dienstag einen 22-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu 60 Euro, also 9600 Euro, verurteilt.