Der 15. November 2015 war ein Schicksalstag im Leben der Familie. Der Mann der Frührentnerin beging an diesem Tag Selbstmord und das Haus der Familie wurde durch einen Schwelbrand zerstört. Am Tag vor seinem Tod hatte der Ehemann dem Landratsamt per E-Mail mitgeteilt, dass das Ehepaar nicht berechtigt sei, vom Amt Grundsicherung zu erhalten, da Barvermögen in Höhe von 26 000 Euro vorhanden sei. Dies bestritt die Witwe gegenüber dem Amt, das ihr glaubte, sodass sie weiterhin Grundsicherung erhielt. Fast fünf Jahre später – im März 2020 – wiederholte die Tochter der Angeklagten die Anschuldigung ihres Vater im Landratsamt. Sie habe damals einen Geldhaufen mit teils verbrannten Geldscheinen auf dem Küchentisch gesehen, sagte sie sowohl dem Landratsamt als auch am Mittwoch vor Gericht. Scheine, auf denen die Nummer noch zu erkennen war, seien von der Bundesbank ersetzt worden und auf das Konto ihrer Schwester geflossen. Dies sei jedoch nur eine Masche gewesen, damit die Mutter weiterhin Grundsicherung kassieren konnte. Zudem habe die Mutter 10 000 Euro dem Amt verschwiegen, die aus dem Verkauf des Hauses stammten. Darüber hinaus habe sie von ihrer Mutter im Jahr 2016 einen Kredit über 10 000 Euro erhalten. Nach diesen Anschuldigungen erstattete das Landratsamt Anzeige wegen Betrugs gegen die Frührentnerin und beschuldigte sie, über 26 000 Euro an Grundsicherung zu Unrecht kassiert zu haben.