Haßfurt Tochter belastet eigene Mutter schwer

Martin Schweiger
Familienstreit vor dem Amtsgericht Haßfurt Foto: Archiv/Archiv

Eine 33-Jährige aus dem Maintal belastet ihre 53-jährige Mutter schwer. Dabei geht es um 26 000 Euro.

 
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Das Verhältnis zwischen einer 53-jährigen Frührentnerin und deren 33-jährigen Tochter aus dem Maintal ist zerrüttet. Seitdem die Tochter ihre Mutter beim Landratsamt als Betrügerin anschwärzte, reden sich beide nur noch per „Sie“ an. Am Mittwoch trafen sich beide am Amtsgericht wieder, wo die Tochter im Zeugenstand ihre angeklagte Mutter schwer belastete.

Der 15. November 2015 war ein Schicksalstag im Leben der Familie. Der Mann der Frührentnerin beging an diesem Tag Selbstmord und das Haus der Familie wurde durch einen Schwelbrand zerstört. Am Tag vor seinem Tod hatte der Ehemann dem Landratsamt per E-Mail mitgeteilt, dass das Ehepaar nicht berechtigt sei, vom Amt Grundsicherung zu erhalten, da Barvermögen in Höhe von 26 000 Euro vorhanden sei. Dies bestritt die Witwe gegenüber dem Amt, das ihr glaubte, sodass sie weiterhin Grundsicherung erhielt. Fast fünf Jahre später – im März 2020 – wiederholte die Tochter der Angeklagten die Anschuldigung ihres Vater im Landratsamt. Sie habe damals einen Geldhaufen mit teils verbrannten Geldscheinen auf dem Küchentisch gesehen, sagte sie sowohl dem Landratsamt als auch am Mittwoch vor Gericht. Scheine, auf denen die Nummer noch zu erkennen war, seien von der Bundesbank ersetzt worden und auf das Konto ihrer Schwester geflossen. Dies sei jedoch nur eine Masche gewesen, damit die Mutter weiterhin Grundsicherung kassieren konnte. Zudem habe die Mutter 10 000 Euro dem Amt verschwiegen, die aus dem Verkauf des Hauses stammten. Darüber hinaus habe sie von ihrer Mutter im Jahr 2016 einen Kredit über 10 000 Euro erhalten. Nach diesen Anschuldigungen erstattete das Landratsamt Anzeige wegen Betrugs gegen die Frührentnerin und beschuldigte sie, über 26 000 Euro an Grundsicherung zu Unrecht kassiert zu haben.

Auf der Anklagebank bestritt die Frührentnerin die Vorwürfe. Ihr Ehemann sei psychisch krank gewesen. Er habe ihr die „Hölle auf Erden“ versprochen, falls sie ihn verlässt. Er habe vor seinem Suizid das Haus angezündet und die Tiere umgebracht. Das von der Tochter aufgefundene Bargeld sei Eigentum der zweiten Tochter gewesen. Die 10 000 Euro aus dem Hausverkauf seien „Schonvermögen“ gewesen, das in den Kauf einer Eigentumswohnung fließen sollte. Die 10 000 Euro Kredit seien ebenfalls „Schonvermögen“, das aus der Zahlung der Brandversicherung stamme.

Das Geld habe sie bis heute nicht von ihrer Tochter zurückerhalten. Stattdessen würde sie Drogen nehmen und ihre Mutter immer wieder anzeigen. „Ich war wöchentlich bei der Polizei vorgeladen“, gab die Angeklagte zu Protokoll.

Der Vorsitzende Richter Patrick Keller sagte, er könne der Angeklagten keinen Betrugsvorsatz nachweisen, zumal die Zeugenaussagen sehr unterschiedlich gewesen seien. Ganz astrein habe sich die Angeklagte dennoch nicht verhalten, weshalb er sich mit einem Freispruch schwer tue. Das Gericht stellte daher das Verfahren ein. Die Anwaltskosten muss die Angeklagte tragen. Ärger mit dem Landratsamt bleibt ihr wohl zukünftig erspart. Denn sie bezieht nach eigener Aussage keine Leistungen mehr vom Amt.

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