Der ledige, heute 22-jährige Angeklagte, geht seiner beruflichen Tätigkeit als gelernter Zimmermann nach. Er stellt in einer Handwerksfirma im Rahmen eines unbefristeten Vollzeitjobs vor allem Fertighäuser auf und kriegt einen guten Lohn. Er lebt mit seiner Verlobten – die ebenfalls arbeitet – in einer gemeinsamen Wohnung und will bald heiraten, wie er sagt. Warum also hat es so jemand nötig, in größerem Stil Marihuana zu verkaufen? 13 Fälle konnte das Jugendschöffengericht dem jungen Mann nachweisen, doch die Frage nach dem Tatmotiv blieb letztlich unbeantwortet. Nach Jugendstrafrecht wurde der Arbeiter zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Prozess in Haßfurt Schreiner handelt mit Marihuana
Manfred Wagner 27.08.2024 - 19:00 Uhr