30 Vorstrafen hatte ein 51-jähriger Arbeitsloser aus dem Landkreis Schweinfurt bereits in seinem Bundeszentralregisterauszug stehen, als er am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nahm. Dort kam Nummer 31 hinzu. Diesmal war es keine Haftstrafe. Wegen einer Autofahrt ohne Fahrerlaubnis verurteilte der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann den unter offener Bewährung stehenden Serientäter zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe.