Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Euro, so lautete kürzlich das Urteil des Amtsgerichts Freiburg für einen 26-Jährigen. Dem jungen Mann war zur Last gelegt worden, in zwei Fällen Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Konkret hatte er nach Auffassung des Gerichts im Garten von gleich zwei Verbindungshäusern im Freiburger Stadtteil Neuburg laut „Heil Hitler“ gegrölt.
„Heil Hitler“-Rufe in Freiburg Gericht urteilt schärfer als Coburger Convent
Christian Holhut 22.01.2025 - 13:28 Uhr