Heinz Hausmann Der nimmermüde Kämpfer für eine verbesserte Pflege

Karl-Heinz Hofmann
Stadtrat und VdK-Kreisvorsitzender Heinz Hausmann erinnert sich an die Einführung der Pflegeversicherung vor 25 Jahren. Als damaliger Landtagsabgeordneter hielt er im Bayerischen Landtag eine Rede zur Notwendigkeit der Pflegeversicherung. Foto:  

Heinz Hausmann setzte sich seinerzeit als Landtagsabgeordneter energisch für die Einführung der Pflichtversicherung ein. Und auch heute hat er klare Forderungen an die Politik. Karl-Heinz Hofmann

 
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Kronach - Vor mehr als 25 Jahren, am 1. April 1995, wurde die Pflegeversicherung (PV) zur Pflichtversicherung in Deutschland. Zunächst ging es um die häusliche Pflege. Zum 1. Juli 1996 wurde die Pflegeversicherung um die stationäre Pflege erweitert. Seit dieser Zeit sind viele Alten- und Pflegeheime in Deutschland entstanden. Im Landkreis Kronach gibt es inzwischen neun Einrichtungen mit circa 740 Heimplätzen. 23 häusliche Pflegedienste im Landkreis Kronach unterstützen außerdem tatkräftig die pflegenden Angehörigen und ermöglichen dadurch, dass viele zu Hause gepflegt werden können.

Eine große Hilfe sind außerdem im Landkreis Kronach elf Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 220 Plätzen, wo Pflegebedürftige tagsüber unter fachkundiger Betreuung untergebracht werden können.

Stadtrat, Vdk-Kreisvorsitzender und Bezirks-Ehrenvorsitzender der Christlich-Sozialen Arbeitnehmer-Union (CSA) Heinz Hausmann sieht den Zeitpunkt für Verbesserungen bei der Pflege dennoch als überreif. Die Corona-Pandemie habe die Herausforderungen gerade in der Pflege deutlich vor Augen geführt. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft für weitere Verbesserungen. Der Pflegeberuf muss noch attraktiver werden. Dazu braucht es gesellschaftliche Wertschätzung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Mehr Geld für Beschäftigte ist nicht alles, aber ein wichtiges Zeichen“, so Hausmann. Es brauche Tarifverträge und eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung geeigneter Tarifverträge sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege. Zudem bedarf es klarer und verbesserter Personalbemessungskriterien. Das bedeute bereits mittelfristig eine Verbesserung bei der Arbeitsbelastung für Pflegekräfte.

Lange Debatten

Der heute 79-jährige Stadtrat Heinz Hausmann erlebte bereits damals als CSU-Landtagsabgeordneter im Bayerischen Landtag die langen Debatten und Diskussionen um die Einführung dieser mittlerweile nicht mehr wegzudenkenden Pflegeversicherung mit. „Heute ist die Pflegeversicherung als jüngster Zweig der Sozialversicherung neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als die fünfte Säule längst anerkannt und hat sich bewährt“, so Heinz Hausmann. Er hält einen Protokollauszug aus dem Bayerischen Landtag in Händen mit einer Rede von ihm, die er am 29. Januar 1991 hielt. Hausmann war damals schon als Sozialpolitiker in Bayern anerkannt, vor allem auch durch sein Engagement im Frankenwald für sozial schwache Bürger und nicht zuletzt durch sein Engagement als langjähriger KAB- Diözesansekretär und auch in seiner Eigenschaft als VdK-Ortsvorsitzender von Kronach. Einige Jahre später wurde er auch Kreisvorsitzender dieses Sozialverbandes. Bis heute hält er dieses Amt inne. Hausmann erinnerte in seiner damaligen Rede an die Errungenschaften in den vergangenen 100 Jahren in Deutschland hinsichtlich des Netzes der sozialen Sicherheit. Die Maschen müssten inzwischen noch enger geknüpft werden, betonte er schon damals. Dabei verwies er auf die immens gestiegenen Zahlen an pflegebedürftigen Personen. Heinz Hausmann heute: „Die Einführung der Versicherung und ihre Ausgestaltung als konventionell umlagefinanzierte Pflichtversicherung ist verbunden mit den Namen von Norbert Blüm als damals verantwortlichem Bundesminister und Karl Jung als Staatssekretär.

Ergänzend traten ab 2002 das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sowie zum 30. Oktober 2012 das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft. Zum 1. Januar 2015 läutete das Pflegestärkungsgesetz I die Neuausrichtung der Pflegeunterstützung ein; seit dem 1. Januar 2017 gelten gemäß Pflegestärkungsgesetz II ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren.“

Seit Einführung der Pflegeversicherung habe sich sehr viel verändert, so Hausmann. Manches müsse sich aber noch weiter verbessern.

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