Luxemburg/Wiesbaden - Der Kirchenaustritt darf eine Mitarbeiterin eines katholischen Vereins einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Kirchliche Einrichtungen dürften aber eine religiöse Anforderung im Beruf stellen, wenn sie angesichts der Art der Tätigkeit und des Ethos der Kirche "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei.