Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Die 37-Jährige habe Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Nun wird sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) mit dem Fall beschäftigen.