Hochschule Coburg Klausuren trotz Corona-Lockdown

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Anstelle von Präsenzprüfungen sind Dozenten der Hochschule Coburg heuer gebeten alternative Prüfungsformen anzubieten. Falls eine Anwesenheit jedoch dringend nötig ist, gelten neue Regeln. Foto: smolaw11 /AdobeStock

Obgleich der scharfen Corona-Regeln sollen die Prüfungen an der Hochschule Coburg heuer stattfinden. Hierfür hat sich die Hochschulleitung einiges einfallen lassen.

 
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Coburg - An Hochschulen und Universitäten findet am Semesterende traditionell die Prüfungszeit statt. Für das Wintersemester fällt diese heiße Phase für gewöhnlich auf die Zeit zwischen Ende Januar und Anfang Februar. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lockdown-Regelungen können die Leistungskontrollen heuer jedoch nicht so ablaufen wie gewohnt. Aus diesem Grund hat sich die Leitung der Hochschule Coburg am Dienstagnachmittag mit den Dekanen der Fakultäten beraten, um Lösungen zu finden.

„Wir haben uns auf Rahmenbedingungen geeinigt, von denen wir glauben, dass sie für alle so fair sind, wie es unter den aktuellen Bedingungen möglich ist“, erklärt Margareta Bögelein, Leiterin des Referats für Marketing und Kommunikation der Hochschule Coburg. Beschlossen wurde demzufolge, dass alle Dozenten angehalten würden - anstelle von Klausuren und anderen Präsenzprüfungen - falls möglich auf alternative Formate auszuweichen. Hierfür habe man sich auf eine neue Satzung geeinigt, die es den Lehrenden erlaube, ihre ursprünglich geplanten Prüfungen zu ändern. Diese hatten die Dozenten laut der alten Prüfungsordnung im November des vergangenen Jahres festlegen müssen

Denkbare Alternativen für klassische Klausuren sind laut Bögelein etwa Hausarbeiten oder auch elektronische Fernprüfungen mit Videoaufsicht. Geregelt sei der korrekte Ablauf einer solchen Prüfung seit September 2020 durch die Bayerische Fernprüfungsverordnung. „Muss eine Prüfung dennoch als Präsenzveranstaltung abgehalten werden, haben wir beschlossen, dass Prüfer und Prüflinge FFP2-Masken tragen müssen“, berichtet die Hochschulsprecherin. Außerdem müssten jedem Studierenden mindestens fünf Quadratmeter Platz zustehen. Welche Prüfungsform gelte, müssten die Lehrenden den Studierenden mindestens eine Woche vor der Prüfung mitteilen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Bedingungen vorzubereiten.

„Wir sind uns selbstverständlich bewusst, dass in Prüfungszeiten die Nerven blank liegen“, erklärt Bögelein. Folglich habe man auch eine Regelung für Studierende beschlossen, die sich nicht in der Lage fühlten, unter den aktuellen Bedingungen an einer Prüfung teilzunehmen. „Für gewöhnlich ist es nicht möglich, ohne weiteres kurzfristig von einer Prüfung zurückzutreten, für die man sich angemeldet hat“, berichtet sie. Wer einfach nicht zu einer Klausur erscheine, habe in der Vergangenheit einen sogenannten Fristenfünfer erhalten. Diese Regelung werde mit Blick auf den Stress, der durch die aktuelle Lage auf den Studierenden laste, für dieses Semester jedoch außer Kraft gesetzt. „Wer nicht zu einer Prüfung erscheint, kann die Leistung einfach im kommenden Semester nachholen ohne deswegen Sanktionen fürchten zu müssen“, betont Bögelein. Auch sei nicht nötig Gründe anzugeben, weshalb man nicht zu einer Prüfung antreten wolle.

„Mit unserer Lösung bemühen wir uns, den Bedürfnissen aller gerecht zu werden“, erklärt die Hochschulsprecherin. So sei es durchaus verständlich, wenn Studierende sich keine Prüfung unter Corona-Bedingungen vorstellen könnten. Andererseits habe manch ein Studierender für das kommende Semester bereits einen Praktikumsplatz gefunden und habe daher keine Zeit, um ein Semester auszusetzen. Außerdem sei körperliche Anwesenheit in einigen Fächern ein wichtiger Bestandteil der Prüfung.

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