Hof/Berlin - Echte Mordpläne oder alles nur blutrünstige Fantasien von gelangweilten Knastis? Schon zweimal hat der ehemalige NKD-Geschäftsführer Michael K. Strafgerichte vor diese Frage gestellt. Die Antworten fielen ganz unterschiedlich aus. Die vierte Strafkammer des Landgerichts Hof hielt es 2015 für erwiesen, dass Michael K. ernsthaft die Entführung des Vorsitzenden Richters der dritten Strafkammer plante, die gerade gegen ihn wegen einer millionenschweren Untreue verhandelte. Deshalb bekam K. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren - zusätzlich zu den sechs Jahren, zu denen er im Untreue-Prozess verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.