Hof - Zumindest ein Teil der illegalen Einreisen von Flüchtlingen nach Deutschland ist auch der Mithilfe von osteuropäischen Staaten zu verdanken. Diesen Rückschluss erlaubt einmal mehr ein Verfahren vor dem Landgericht Hof, bei dem es um die Einschleusung von 44 Syrern im Jahr 2014 in das Bundesgebiet ging. All diese Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat flüchteten, waren zuvor schon in Bulgarien
als Flüchtlinge registriert worden. Das EU-Mitglied Bulgarien ist recht großzügig bei der Verteilung von Flüchtlingsausweisen, deren Inhaber sich im sogenannten Schengen-Raum als Touristen relativ frei bewegen können.