Hof - Ein Jahr nach dem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht ist die Affäre um Zwangsfütterungen in einer Kindertagesstätte der katholischen Gesamtkirchengemeinde in Hof nun beim Landgericht Hof angekommen. Am 6. Dezember 2019 hatte die heute 45-jährige Kinderpflegerin Martina L. (Name geändert, der Redaktion bekannt) wegen fünf Fällen der Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat erhalten. Gegen eine Kollegin in der selben Kita-Gruppe stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage von 3000 Euro ein. Sowohl Martina L. als auch die Staatsanwaltschaft Hof hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie wird nun vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts verhandelt.