Spezialität von R. ist der Ankauf von Aktiengesellschaften und deren geschickte Weiterverwertung. Laut eigener Aussage besitzt der 54-Jährige eine ganze Fülle solcher Firmen, unter anderem auch in den USA, auf Malta und in Großbritannien. Ihnen gemeinsam ist, dass es sich vom reine "Mäntel" handelt, also Firmen ohne operatives Geschäft und objektive Vermögenswert.
Der einzige Wert der Firmen besteht darin , dass sie schon einmal an einer Börse geführt wurden. Bei einem "Upgrade", so die Überlegung von Michael R., könnten die Firmen an diesen Börsen wieder frei gehandelt werden, was den Kurs der Aktien beträchtlich nach oben treiben würde. Eine dieser Firmen war die "Hammerfest Mining PLC", die R. 2014 von drei kanadischen Vorbesitzern erwarb. Er ließ sich als deren Vorstandsvorsitzender im englischen Handelsregister eintragen und verlegte den Sitz nach Hull. Danach suchte er Käufer für die über 62 Millionen Aktien der Gesellschaft. Die Firma sei keinesfalls nur Schrott gewesen, verteidigte sich R. jetzt in seiner Zeugenaussage. Schließlich sei im britischen Handelsregister ein Gutachten enthalten, wonach "Hammerfest" Schürfrechte im Wert von gut 50 Millionen Euro an der kanadischen "Little Gem Mine" besitze. Trotzdem wollte R. nach eigener Aussage nur 100 000 bis 150 000 Euro bei diesem Geschäft erzielen.
Wer sich wirklich die Mühe gemacht hätte, im Internet das britische Handelsregister einzusehen, wäre allerdings schnell darauf gestoßen, dass die "Hammerfest Mine" bis zum November 2011 noch "Cuba Development & Investment PLC" geheißen hatte. Wie die Goldgrube von Kuba nach Kanada gelangt sein könnte, ist der Fantasie jedes Anlegers überlassen. Immerhin wurden bei diesem Geschäft sogar wirklich Aktien in die Depots der Anleger übertragen. Das half ihnen jedoch gar nichts, denn im März 2016 wurde die Firma gelöscht.
Das Verfahren wird fortgesetzt, ein Urteil wird erst im neuen Jahr erwartet.