Hof - Im Prozess gegen einen 61-jährigen Waffennarren aus Hof hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt. Bei dem Einzelgänger wird eine geistige Nähe zur Reichsbürger-Bewegung angenommen. Ein Gutachter hatte Wahnvorstellungen festgestellt, war aber von einer vollen Schuldfähigkeit ausgegangen.