München - Das Wirecard-Musterverfahren um die Schadenersatzforderungen geschädigter Aktionäre hat mit einer Überraschung begonnen: Der 1. Zivilsenat des bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) zerpflückte in der mündlichen Verhandlung die Vorlage des Landgerichts München I zu den "Feststellungszielen" des Musterverfahrens. "Die juristische Qualität des Vorlagebeschlusses ist, sehr vorsichtig formuliert, äußerst dürftig", sagte die Vorsitzende und BayObLG-Präsidentin Andrea Schmidt.