Landkreis Haßberge 57-Jähriger spricht mehrfach Kinder an

Am Mittwochnachmittag hat sich ein augenscheinlich verwirrter Mann unangemessen gegenüber Kindern verhalten. Eine aufmerksame Mutter handelte sofort und verständigte die Polizei.

Der 57 Jahre alte Mann wurde von den Beamten unter anderem erkennungsdienstlich behandelt. Foto: dpa (Symbolbild)

Am Mittwoch, gegen 16.30 Uhr, spielten mehrere Kinder auf einem Spielplatz am Hirtenplatz in Ottendorf (Gädheim). Ein 57-jähriger Mann kam hinzu und fragte die Kinder, ob er sie demnächst zu Schule fahren dürfe, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Als die Mutter eines der Kinder auf den Mann aufmerksam geworden war, stieg dieser in sein Fahrzeug und fuhr davon. Die aufmerksame Frau handelte ohne Zeit zu verlieren. Sie notierte sich das Kennzeichen und verständigte die Polizei.

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Die Beamten der Haßfurter Polizei waren schnell vor Ort und befragten alle Beteiligten. Hierbei stellte sich heraus, dass der 57-Jährige dieses Verhalten bereits wiederholt an diesem Tag gezeigt hatte. Eine Streife fuhr unmittelbar zur Wohnanschrift des Verdächtigen und die Polizisten konnten den Mann noch vor seinem Haus antreffen. Dieser wurde auf die Polizeiinspektion nach Haßfurt gebracht und ausführlich befragt.

Darüber hinaus wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Auch wenn das Verhalten des Mannes keine Straftat darstellt, haben ihm die Beamten deutlich gemacht, dass so ein Verhalten nicht toleriert wird. Sollte der Mann weiter auffallen, erwarten diesen weitere Maßnahmen wie Platzverweis, Kontaktverbot oder auch seine Gewahrsamnahme.

Das rät die Polizei

  • Informieren Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen direkt Ihre örtliche Polizeidienststelle. Diese kümmert sich mit Nachdruck um die Ermittlungen der Hintergründe und Aufklärung solcher Mitteilungen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über solche Situationen, um sie darauf vorzubereiten. Verzichten Sie aber auf realitätsnahe Rollenspiele, um nicht unnötig Ängste zu wecken.
  • Kinder müssen wissen, dass sie gegenüber Erwachsenen immer „NEIN“ sagen können und dürfen! Ihnen muss auch bewusst sein, dass sie mit ihnen weder sprechen müssen noch Auskünfte geben brauchen.