Hat eine Gemeinde in Bayern weniger als 5000 Einwohner, dann war das Amt des Bürgermeisters bislang automatisch ein Ehrenamt. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2026 soll sich das ändern, die Staatsregierung hat am Mittwoch den Entwurf für mehrere Neuerungen im bayerischen Kommunalwahlrecht vorgelegt. Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern werden demnach künftig automatisch hauptamtlich tätig sein, außer der Gemeinderat spricht sich ausdrücklich dagegen aus. Die bisherige Grenze von 5000 Einwohnern für die Hauptamtlichkeit wird aufgehoben.