In Creidlitz Hund hetzt Rehbock zu Tode

Füchterlich zugerichtet war ein Rehbock, der bei Creidlitz gefunden und offenbar von einem Hund zu Tode gehetzt wurde. Den Kadaver hat allerdings offenbar ein Fuchs angefressen. Foto: LBV Coburg

Der LBV Coburg bittet um Hinweise. Zudem schaltet er den Jagdpächter ein.

 
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Am 28. Februar wurde nahe dem Vereinshaus des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) im Coburger Stadtteil Creidlitz ein totes Reh gefunden. Jagdpächter Rainer Wolf bestätigte, dass das Reh höchstwahrscheinlich von einem Hund gerissen worden war, teilt der LBV mit. „Der tote Rehbock war anatomisch fit. Er war wohlgenährt, und sein Gehörn entwickelte sich gut“, sagte Rainer Wolf. „Zur Fundzeit fehlte dem Reh bereits die hintere rechte Keule, was aber höchstwahrscheinlich nicht das Werk des hetzenden Hundes war. Das weist eher auf einen Fuchs hin, der sich später am verendeten Reh bedient hat.“

Auf einem Video, welches zwei Tage vorher auf dem Gelände zufällig von LBV-Praktikantin Sarah Michael aufgenommen worden war, ist zu sehen, wie ein großer, heller Hund mehrere Rehe die Böschung in den Hambachgrund hinunterhetzt. Zu sehen ist auch der später tot aufgefundene Rehbock. Dieser drückte sich – bereits sichtlich angeschlagen von einer möglicherweise schon länger andauernden Hetze – erschöpft auf den Boden, als der Hund an ihm vorbeirannte. Am Hinterlauf sieht er bereits verletzt aus. Wenig später wurde er von einem Anwohner tot aufgefunden, berichtet der LBV.

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz hat grundsätzlich jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. In Bayern gilt zusätzlich das freie Betretungsrecht der Landschaft. Zusätzlich ist im bayerischen Waldgesetz geregelt, dass jedermann zu Erholungszwecken – also auch zum Gassigehen – den Wald betreten darf. Hierbei besteht grundsätzlich kein Leinenzwang, erläutert der LBV. „Die Naturschutzgesetze wiederum verbieten es ausnahmslos, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu verletzen, fangen oder gar zu töten“, sagt Marlene Klisa, Biologin des LBV Coburg. Wenn ein Hund also beispielsweise einem Reh hinterherjagt, gilt dies als Wilderei und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. „Mit dem Frühling fängt bei vielen Wildarten die Jungtierzeit an. Insbesondere bei den Rehen sind viele Geißen bereits jetzt trächtig. Stress kann hier sowohl für das Muttertier als auch das ungeborene Kitz tödlich ausgehen.“

In Naturschutzgebieten besteht hingegen absolute Leinenpflicht für Hunde. Auch der Hambachgrund in Creidlitz ist als geschützter Landschaftsbestandteil ein Naturschutzgebiet, das von der Unteren Naturschutzbehörde – der Stadt Coburg – ausgewiesen wurde. „Hier müssen Hunde immer angeleint werden“, sagt Frank Reißenweber, Vorsitzender des LBV Coburg. „Im Naturschutzgebiet sollen die Wildtiere ungestört leben können.“

Der LBV hat nun rund um das Schutzgebiet Schilder aufgestellt und sucht nach dem hellen Hund, der auf dem Video zu sehen ist. Wer Hinweise geben kann, wird gebeten, sich beim LBV Coburg unter der Telefonnummer 09561/40797-10 oder der E-Mail-Adresse coburg@lbv.de zu melden.

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