Im Verfahren um den Tod des bekannten Hofer Juristen Karlheinz Merkel im Sana-Klinikum Hof hat ein Strafrichter einen 52-jährigen kardiologischen Oberarzt der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Dies bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts Hof auf Anfrage unserer Zeitung. Der Strafrichter verurteilte den Oberarzt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Euro. Zudem wurden der Witwe des Juristen und dessen Sohn Hinterbliebenenentschädigung von je 10 000 Euro zugesprochen. Beide waren in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten. Der Richter bejahte vom Grundsatz her auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser muss jedoch auf zivilrechtlichem Wege vor dem Landgericht angemeldet werden. Ebenso wie Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler ging Richter David Martin davon aus, dass dem Oberarzt ein Kunstfehler unterlaufen war, der letztlich den Tod Merkels zur Folge hatte.
In Hof Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Joachim Dankbar 07.07.2022 - 12:52 Uhr