Wenn Hausbesitzer in Bayern versterben und keine Erben zu ermitteln sind, fallen die Immobilien automatisch an den Freistaat. So, wie es zum Beispiel in Nordhalben immer wieder vorkommt. Das gleiche gilt, wenn das Erbe von allen vorhandenen Erben ausgeschlagen wird. Diesen Vorgang bezeichnet man laut Christina Nick von der Pressestelle der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als sogenanntes Zwangserbe. „Der Freistaat kann die ihm angefallene Erbschaft nicht ausschlagen“, erklärt sie.